AG NRW · Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW)

Ausfertigungsdatum:
12.09.2023
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Änderung der Nutzung eines Gebäudes mit Hofstelle im Außenbereich

Die Sieben-Jahres-Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Baugesetzbuches (BauGB) ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Änderung der Nutzung eines Gebäudes einer Hofstelle im Außenbereich nicht anzuwenden. (Fn 5)

§ 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Ministerfür Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.