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title: "Gebührenordnung — Gebührenordnung für das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (elekt. Gesundheitsberuferegister-Gebührenordnung - eGBR-GebO)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/12092023-gebuehrenordnung-fuer-das-elektronische-gesundheitsberuferegister"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/12092023-gebuehrenordnung-fuer-das-elektronische-gesundheitsberuferegister"
updated: "2026-05-13T16:45:10+00:00"
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# Gebührenordnung — Gebührenordnung für das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (elekt. Gesundheitsberuferegister-Gebührenordnung - eGBR-GebO)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 12.09.2023


### § 1 — Grundsatz

Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt Verwaltungsgebühren in entsprechender Anwendung des Gebührengesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus dieser Gebührenordnung nichts anderes ergibt.

### § 2 — Verwaltungsgebühren

Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt für die im anliegenden Gebührentarif (Anlage zu dieser Gebührenordnung) aufgeführten Amtshandlungen die dort genannten Verwaltungsgebühren. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Verordnung.

### § 3 — Ergänzende Bestimmungen

(1) Zuständige Kasse im Sinne von § 18 Absatz 4 des Gebührengesetzes NRW ist die Außenstelle bei der Bezirksregierung Münster der Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen. (2) Von der Erhebung von Gebühren nach § 2 kann abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit geboten erscheint.

### § 4 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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— Gebührenordnung für das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (elekt. Gesundheitsberuferegister-Gebührenordnung - eGBR-GebO)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/12092023-gebuehrenordnung-fuer-das-elektronische-gesundheitsberuferegister
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
