Verordnung über Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.2008
(1) Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde nach § 13 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO). (2) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde nach § 13 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Absatz 4 BTÄO.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.