Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung
- Ausfertigungsdatum:
- 09.12.2025
Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung
Dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung wird die Ausführung folgender Vorschriften übertragen: 1. des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung, 2. des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in der jeweils geltenden Fassung, 3. der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616) in der jeweils geltenden Fassung, 4. der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037) in der jeweils geltenden Fassung und 5. die Reifenkennzeichnungsverordnung vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2439) in der jeweils geltenden Fassung.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 582), die durch Verordnung vom 5. März 2017 (GV. NRW. S. 344) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.