Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz

Ausfertigungsdatum:
09.04.2003
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.