BerG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Konzentrations VO StBerG)

Ausfertigungsdatum:
09.02.2008
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zusammenfassung

Für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges ist im Land Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.

§ 2

Inkrafttreten, Berichtspflicht

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vom 7. Mai 1962 (GV. NRW. S. 222) außer Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.