Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt)
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt)
434 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 23 vom 7. November 2007
Anlage 1
Zeugnis
über die Eignungsprüfung*)
Frau/Herr ___________________________________________________________
Vor- und Zuname
geboren am _______________________ in _______________________________
hat mit dem Bestehen der Eignungsprüfung _______________________________
____________________________________________________________________
am _______________________________________________________________
die Befähigung für das Lehramt/für die Lehrämter**) _________________________
____________________________________________________________________
nachgewiesen.
Sie/Er hat die Eignungsprüfung mit der Gesamtnote ________________________
bestanden.
(Unterrichtsprobe _______________________________ Note: ________________
Unterrichtsprobe _______________________________ Note: _______________)
Dieses Zeugnis hat nur Gültigkeit in Verbindung mit einem Ausbildungsnachweis
über eine Lehramtsbefähigung im Sinne der EU-Richtlinie 2005/36/EG
vom 7. September 2005.*)
_______________________________ Landesprüfungsamt
Sitz des Prüfungsamtes
für Zweite Staatsprüfungen
für Lehrämter an Schulen
(Siegel) ________________________________
Unterschrift
*) Gemäß der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die
Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (SGV. NRW. 223 / BASS 20 - 08 Nr. 6.1)
**) Nichtzutreffendes streichen.
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Quelle: recht.nrw.de.
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