Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld

Ausfertigungsdatum:
08.10.2015
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Der „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.