Gesetz zur Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum Paderborn
- Ausfertigungsdatum:
- 07.05.2022
Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum Paderborn
Die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom […] wird gemäß Artikel 21 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Vereinbarung wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und IntegrationDer Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Für den Minister der FinanzenDer Minister des Innern
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.