Spo2022 · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung der Durchführung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ auf die NRW.BANK (Übertragungsverordnung Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 – FöProMoSpo2022)

Ausfertigungsdatum:
07.02.2025
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Aufgabenübertragung

Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgabe auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.

§ 2

Ausschließlichkeit

Mit der Wahrnehmung der in § 1 aufgeführten Aufgabe darf die Landesverwaltung Dritte nicht beauftragen. Die NRW.BANK darf sich bei der Erfüllung der Aufgabe nach § 1 geeigneter Dritter bedienen.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft. Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.