Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2 – VAP L 2.2)

Ausfertigungsdatum:
07.02.2019
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.