Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit einer Prüfbehörde auf das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung gemäß § 14 Absatz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Zuständigkeitsverordnung Prüfbehörde)
- Ausfertigungsdatum:
- 06.07.2017
Zuständigkeit
Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung ist zuständig für die Aufgaben einer Prüfbehörde im Sinne von § 14 Absatz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273) in der jeweils geltenden Fassung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.