Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2021
Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM maßgebliche Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Die Ermächtigung zum Erlass weiterer Verordnungen nach § 6 Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist, wird auf die für das Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Oktober 2021 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Verkehr
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.