Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre

Ausfertigungsdatum:
05.11.2021
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM maßgebliche Mindestalter beträgt 15 Jahre.

§ 2

Die Ermächtigung zum Erlass weiterer Verordnungen nach § 6 Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist, wird auf die für das Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Oktober 2021 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Verkehr

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.