Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 04.12.2008
(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht. (2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Innovation, Wissenschaft,Forschung und Technologie Der Finanzminister Der Innenminister Die Ministerinfür Schule und Weiterbildung Bekanntmachung des Inkrafttretensdes Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamenEinrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 Vom 4. Mai 2010 Nachdem am 22. April 2010 sämtliche Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 18 Absatz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten. Düsseldorf, den 4. Mai 2010 Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jürgen R ü t t g e r s
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.