Gesetz über die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der Reformation zum Feiertag in Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 04.07.2015
Der 31. Oktober 2017 ist Feiertag im Sinne des § 1 Absatz 1 des Feiertagsgesetzes NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1989 (GV. NRW. S. 222), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1114) geändert worden ist.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. November 2017 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerinfür Schule und Weiterbildungzugleich für die Ministerinfür Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Der Ministerfür Arbeit, Integration und Sozialeszugleich für die Ministerinfür Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Der Justizministerzugleich für den Ministerfür Wirtschaft, Energie, Industrie,Mittelstand und Handwerkund für den Ministerfür Inneres und Kommunales Der Ministerfür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz Der Ministerfür Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehrzugleich für den Finanzminister Die Ministerinfür Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerfür Familie, Kinder, Jugend,Kultur und Sport
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.