Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 04.06.2004
Die im Gerichtsverfassungsgesetz und in Bundesgesetzen auf den Gebieten der bürgerlichen Rechtspflege, der Strafrechtspflege und des Bußgeldverfahrens enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die nach § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 481) der Landesregierung erteilt sind, werden auf den Justizminister übertragen.
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten § 2 aufgehoben durch VO v. 29. 4.1986 (GV. NW. S. 350); in Kraft getreten am 28. Mai 1986.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft. Die Landesregierung des LandesNordrhein- Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister Hinweis (Artikel 107 des Ersten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen v. 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248)) Wiederherstellung des Verordnungsranges Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.