Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 b Abs. 1 des Rechtspflegergesetzes - RPflG - (DelegationsVO - § 36 b RPflG)
- Ausfertigungsdatum:
- 03.12.2002
Delegation
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen, wird auf das Justizministerium übertragen.
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.