Verordnung zur Aufhebung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Brüggen und den militärischen Flugplatz Hopsten
- Ausfertigungsdatum:
- 03.09.2015
Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Brüggen, festgesetzt durch die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Brüggen vom 12. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1740), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Juni 1986 (BGBl. I S. 852) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Hopsten, festgesetzt durch die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten vom 26. Mai 1976 (BGBl. I S. 1325), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 1991 (BGBl. I S. 1516) geändert worden ist, wird für den Teilbereich Nordrhein-Westfalen aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.