Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 93 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Delegations-VO - § 93 GVG)
- Ausfertigungsdatum:
- 03.08.2006
Delegation
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden, wird auf das Justizministerium übertragen.
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.