SpStVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
03.07.2025
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)

Verordnung
zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur
Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)

Vom 18. November 2020

 

(Artikel 5 der Verordnung vom 18. November 2020 (GV. NRW. S. 1056a))

 

 

Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 3 und des § 26 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) verordnet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:

§ 1

Spielbankstandorte

Als Standorte für den Betrieb der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden bestimmt: 1. die Stadt Bad Oeynhausen, 2. die Stadt Dortmund, 3. die Stadt Duisburg, 4. die Stadt Aachen, 5. die Stadt Monheim und 6. die Stadt Siegburg.

§ 2

Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe

Der Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe nach §§ 19 und 26 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) in der jeweils geltenden Fassung beträgt je 12 Prozent der Bruttospielerträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister des Innern Der Minister der Finanzen Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.