VO Oberhausen · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Oberhausen und Essen-Borbeck an geänderte Gemeindegrenzen (Umgliederungs-VO Oberhausen - Essen)

Ausfertigungsdatum:
01.12.2006
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Umgliederung aus dem AG-Bezirk Essen-Borbeck in den AG-Bezirk Oberhausen

Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck werden das Grundstück Gemarkung Flur Flurstück Dellwig 16 128 und Teilflächen aus den Grundstücken: Gemarkung Flur Flurstück Dellwig 16 77 Dellwig 16 92 Dellwig 16 94 Dellwig 16 129 Dellwig 16 130 Dellwig 16 133 dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen zugeteilt. Die genaue Lage der Teilflächen ergibt sich aus der als Anlage in Verkleinerung beigefügten Karte der Gebietsänderung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen in den Ortsteilen Oberhausen-Borbeck und Essen-Dellwig im Bereich der Ripshorster Straße vom 5. April 2006.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Justizministerindes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.