Konzentrations · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung der Führung des Handelsregisters für mehrere Amtsgerichtsbezirke auf ein Amtsgericht (Handelsregister-Konzentrations-VO)

Ausfertigungsdatum:
01.12.2001
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Konzentration

Die Führung des Handelsregisters wird für den Amtsgerichtsbezirk Wermelskirchen dem Amtsgericht Köln übertragen.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2001 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.