Verordnung zur Übertragung der Führung des Handelsregisters für mehrere Amtsgerichtsbezirke auf ein Amtsgericht (Handelsregister-Konzentrations-VO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.2001
Konzentration
Die Führung des Handelsregisters wird für den Amtsgerichtsbezirk Wermelskirchen dem Amtsgericht Köln übertragen.
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2001 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.