Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche

Ausfertigungsdatum:
01.11.2024
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

(1) Dem in Detmold am 6. März 1958 unterzeichneten Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche wird zugestimmt. (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)

Artikel

2 (weggefallen) 

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten Artikel 2 aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 697), in Kraft getreten am 1. November 2024.

Artikel

3

(1) Das Gesetz tritt am 1. Juni 1958 in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen Artikel 14 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.