Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Artikel 28 des Handelsrechtsreformgesetzes (Delegations-VO-Art. 28 HRefG)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.11.2001
Delegation
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte zur Führung des Handelsregisters im Rahmen des § 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung des Artikels 20 Nr. 1 Buchstabe b) dieses Gesetzes schon ab dem 1. Juli 1998 zu regeln, wird auf das Justizministerium übertragen.
Aufhebung von Vorschriften
Die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 125 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 22. Februar 2000 (GV. NRW. S. 223) wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 aufgehoben.
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.