Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anlage 1
Musterausbildungsplan (zu § 5)
Nr. Thema/Inhalt Dauer
1. Allgemeines Recht Zeitdauer:
4 KW
1.1 Aufgaben und Befugnisse anderer Beteiligter am Arbeitsschutz
1.2 Verfassungsrecht
1.3 Organisation und Zuständigkeit der Gerichte und Behörden
1.4 Beamtenrecht und Landespersonalvertretungsrecht
1.5 Verwaltungsverfahrensgesetz inkl. relevanter Vorschriften des
Strafrechtes
1.6 Verwaltungsgerichtsordnung
1.7 Verwaltungsvollstreckungsgesetz
1.8 Ordnungsbehördengesetz
1.9 Ordnungswidrigkeitenrecht
1.10 Europa und sein Einfluss auf das Arbeitsschutzrecht einschließlich
Rechtswirkung von Richtlinien und Verordnungen
1.11 Baurecht
1.12 Abfallrecht
1.13 Umweltrecht
1.14 EU-Chemikalienrecht sowie die nationale Umsetzungen und verwandte
Rechtsbereiche
2. Kommunikation und Verhalten Zeitdauer.
3 KW
2.1 Gesprächs- und Verhandlungsführung
2.2 Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen
2.3 Rhetorik
2.4 Führungs- und Organisationsfragen
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Anlage 1
Musterausbildungsplan (zu § 5)
3. Seminar I: Arbeitsschutzrecht Zeitdauer:
1 KW
3.1 Rechtssystematik im Arbeitsschutz
3.2 allg. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzrechtes
3.4 Einführung in die Anlagensicherheit
3.5 Einführung in das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
3.6 Einführung in das Biostoffrecht
4 Seminar II Zeitdauer:
1 KW
4.1 Arbeitszeitgesetz
4.2 Strahlenschutz
4.3 Arbeitssicherheitsgesetz
4.4 Vertiefung des Themas Betriebs- und Anlagensicherheit
5 Seminar III Zeitdauer:
1 KW
5.1 Vertiefung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
5.2 Vertiefung des Themas Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
6 Seminar IV Zeitdauer:
1 KW
6.1 Arbeitsgestaltung
6.2 Arbeitspsychologie
6.3 Grundlagen der Arbeitsmedizin
6.4 Mehrfachbelastungen
6.5 Vertiefung des Themas betriebliche Arbeitsschutzorganisati-
on/Systemkontrolle
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Anlage 1
Musterausbildungsplan (zu § 5)
Zeitdauer:
7 Seminar V
1 KW
7.1 Biostoffverordnung und Regelwerke
7.2 Gefahrgutrecht
7.3 Sprengstoffrecht
Verfügungszeit der Ausbildungsleitung 4 Tage während der Einführungs-
lehrgänge
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.
Quelle: recht.nrw.de.
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Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem
Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.