Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Lehrverpflichtung von hauptamtlich Lehrenden an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Lehrverpflichtungsverordnung Fachhochschulen öffentlicher Dienst – LVV FHöD)

Ausfertigungsdatum:
01.09.2007
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.