GB · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 55 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Delegations-VO - § 55 BGB)

Ausfertigungsdatum:
01.09.2006
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Delegation

Die Ermächtigung der Landesregierung, die Vereinssachen durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.