Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Ausfertigungsdatum:
01.08.2026
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Die Schuleinzugsbereiche für regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.