Gesetz zur Überleitung der Gesamtschulrektorinnen, Gesamtschulrektoren – als Koordinatorinnen oder Koordinatoren in Ämter der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2026
Überleitung
Beamtinnen und Beamte mit dem Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator 2)“ der Besoldungsgruppe A 13 der Landesbesoldungsordnung A des Landesbesoldungsgesetzes werden in das Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator 2) 4)“ der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage der Landesbesoldungsordnung A des Landesbesoldungsgesetzes übergeleitet und in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.