Verordnung über Zahlungen in Zwangsversteigerungsverfahren (Fn 2)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2013
Zahlungen in Zwangsversteigerungsverfahren
Zahlungen in Zwangsversteigerungsverfahren sind unbar zu leisten.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Justizministerin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.