Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Ausfertigungsdatum:
01.08.2004
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufsschulen vom 31. Mai 1994 (GV. NRW. S. 321), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 214), außer Kraft. Die Ministerinfür Schule und Weiterbildung,Wissenschaft und Forschungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.