Verordnung zur Verwendung eines Formulars für den Antrag auf Vergütung in Betreuungssachen im Land Nordrhein-Westfalen (Betreuungsvergütungsformularverordnung - BeVeFoVO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2026
Formulare
(1) Für Anträge nach § 292 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils geltenden Fassung wird das in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmte Formular eingeführt. Das Formular ist als elektronisches Dokument einzureichen (2) Absatz 1 gilt nicht für Abrechnungszeiträume, die ganz oder teilweise vor dem 1. Januar 2026 liegen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. April 2026 in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.