Verordnung zur Verwendung eines Formulars für den Antrag auf Vergütung in Betreuungssachen im Land Nordrhein-Westfalen (Betreuungsvergütungsformularverordnung - BeVeFoVO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2026
Formulare
(1) Für Anträge nach § 292 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils geltenden Fassung wird das in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmte Formular eingeführt. Das Formular ist als elektronisches Dokument einzureichen. (2) Absatz 1 gilt nicht für Abrechnungszeiträume, die ganz oder teilweise vor dem 1. Januar 2026 liegen.
Übergangsregelung
Das Formular nach der Anlage in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung kann bis einschließlich 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. April 2026 in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.