Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst 1.2 - APOVD1.2) (Fn 2)

Ausfertigungsdatum:
01.07.2016
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.