Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2012
Zustimmung
Dem zwischen dem 15. Dezember 2011 und dem 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) wird zugestimmt. Der GKL-Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage 1 veröffentlicht.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Das Inkrafttreten ist durch das für Inneres zuständige Ministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu geben. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Finanzminister Der Ministerfür Wirtschaft, Energie,Industrie, Mittelstand und Handwerk Der Ministerfür Inneres und Kommunales Der Justizminister Der Ministerfür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz Die Ministerinfür Familie, Kinder, Jugend,Kultur und Sport Die Ministerinfür Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.