Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe gemäß § 21 LBG bei den Hochschulen (VO Ämter auf Probe bei Hochschulen)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2011
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.