Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2011
Fachbereiche
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung und Polizei.
Abteilungen
Es bestehen Abteilungen in Duisburg, Köln, Gelsenkirchen und Münster. Die bisherige Abteilung Bielefeld wird mit der Abteilung Münster und die bisherige Abteilung Hagen wird mit der Abteilung Gelsenkirchen zusammengelegt. Die Ausbildungsstandorte Bielefeld und Hagen bleiben bei der Zusammenlegung erhalten.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juni 1984 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.