Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP-AgrD 2)

Ausfertigungsdatum:
01.07.2011
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.