Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2008
Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Juli 2008 in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende351 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres211 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres281 EURO. Für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, beträgt der monatliche Regelsatz jeweils 316 EURO.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 205) außer Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.