Polizei · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei, das Landeskriminalamt und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (AufsichtsVO Polizei)

Ausfertigungsdatum:
01.07.2007
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.