Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Ausfertigungsdatum:
01.07.2007
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Juli 2007 in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende347 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres208 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres278 EURO. Für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, beträgt der monatliche Regelsatz jeweils 312 EURO.

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 19. Dezember 2006 (GV. NRW. S.606) außer Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.