Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Ausfertigungsdatum:
01.07.2006
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 345 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres 207 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendungdes 14. Lebensjahres 276 EURO.

§ 2

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.