Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2006
Für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 345 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres 207 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendungdes 14. Lebensjahres 276 EURO.
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.