Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten der allgemeinen Beratungsstellen gemäß § 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sowie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gemäß § 8 SchKG (Verordnung zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - VO AG SchKG -)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2006
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.