Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2005
Für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 345,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres 207,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendungdes 14. Lebensjahres 276,00 EURO.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Die Ministerinfür Gesundheit, Soziales,Frauen und Familie
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.