Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2002
Für die Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2003 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand 293,00 EURO Für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres - beim Zusammenleben mit einer Person, die alleinfür die Pflege und Erziehung sorgt 161,00 EURO - in den übrigen Fällen 147,00 EURO Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. Lebensjahres biszur Vollendung des 14. Lebensjahres 190,00 EURO Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres biszur Vollendung des 18. Lebensjahres 264,00 EURO Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 19. Lebensjahres 234,00 EURO
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Minister für Arbeit und Soziales,Qualifikation und Technologie
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.