Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2000
Für die Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2001 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand 550DM Für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres - beim Zusammenleben mit einer Person, dieallein für die Pflege und Erziehung sorgt 303 DM - in den übrigen Fällen 275 DM. Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 358 DM. Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 495 DM. Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 19. Lebensjahres 440 DM.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-WestfalenDer Ministerpräsident Der Innenminister Die Ministerinfür Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung,Kultur und Sport
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.