Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich des Kulturgutschutzes (ZustVO-Kulturgutschutz NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.06.2019
Das für Kultur zuständige Ministerium ist zuständige oberste Landesbehörde und zuständige Behörde für die Aufgaben nach dem Kulturgutschutzgesetz.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten und das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248) außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.