RW · Nordrhein-Westfalen

Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW) und Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW) (Redaktioneller Hinweis auf die nichtamtlichen Fassungen vom 16.5.2013)

Ausfertigungsdatum:
01.06.2013
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.