Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“

Ausfertigungsdatum:
01.05.2016
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.