Verordnung Verwaltungsgerichtsbarkeit – eAktVO VG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Verwaltungsgerichtsbarkeit – eAktVO VG)

Ausfertigungsdatum:
01.04.2017
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.