Verordnung über die maschinelle Führung des Handels- und des Genossenschaftsregisters Dritte Änderung der maschinellen Registerführung (Dritte Änderungs-VO zur Register-Automations-VO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2003
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Einführungdes maschinell geführten Handels- und Genossenschaftsregisters Bei dem Amtsgericht Mönchengladbach werden das Handels- und das Genossenschaftsregister sowie die zu ihrer Führung erforderlichen Verzeichnisse in maschineller Form als automatisierte Datei geführt. Die einzelnen maschinell geführten Registerblätter treten mit ihrer Freigabe (§ 54 der Handelsregisterverordnung in Verbindung mit § 1 der Verordnung über das Genossenschaftsregister) an die Stelle der bisher in Papierform geführten Registerblätter.
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Änderung der Register-Automations-VO
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In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am 1. April 2003 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.